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Karnevalsrecht - Alles, was Recht ist in der fünften Jahreszeit

Alles, was Recht ist in der fünften Jahreszeit lesen Sie auf www.karnevalsrecht.de. Hier erfahren Jecke, ob und wann Sie arbeiten müssen, und Nicht-Jecke, was man gegen den Lärm von "dicker Trumm" und dröhnende Lautsprecher tun können.

Lesen Sie auf den nächsten Seiten :

Das Kölsche Grundgesetz

Das Team von Karnevalsrecht.de ist im Rheinland, genauer gesagt in Köln und seiner näheren Umgebung zu Hause. Die Meinung der Redaktion zu den Nachrichten und Urteilen aus und für den Karneval orientiert sich dabei am Grundgesetz. Jaja, daran natürlich auch! Aber in erster Linie am "Kölschen Grundgesetz".

 

Artikel 1

Sieh den Tatsachen ins Auge. - Et es wie et es.

 

Artikel 2

Habe keine Angst vor der Zukunft. - Et kütt wie et kütt.

 

Artikel 3

Lerne aus der Vergangenheit. - Et hätt noch immer jot jejange.

 

Artikel 4

Jammere den Dingen nicht nach. - Wat fott es es fott.

 

Artikel 5

Sei offen für Neuerungen. - Nix bliev wie et wor.

 

Artikel 6

Seid kritisch, wenn Neuerungen überhand nehmen. - Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet.

 

Artikel 7

Füge dich in dein Schicksal. - Wat wellste maache?

 

Artikel 8

Achte auf deine Gesundheit. - Mach et jot ävver nit ze off.

 

Artikel 9

Stelle immer erst die Universalfrage. - Wat soll dä Quatsch?

 

Artikel 10

Komme dem Gebot der Gastfreundschaft nach. - Drinkste ene met?

 

Artikel 11

Bewahre dir eine gesunde Einstellung zum Humor. - Do laachste dech kapott.