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16.02.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Weiberfastnacht: Schlips ab ...

Das Abschneiden des Schlips (Krawatte) an Weiberfastnacht durch jecke Wiever ist ein weit verbreiteter Brauch nicht nur im Büro und auf Betriebsfeiern. Der Rheinländer bereitet sich darauf vor durch spezielle Exemplare, die bereits aus der Mode geraten sind (links: meiner nach einer Center-tv Sendung). Uncool ist das Benutzen bereits gekürzter Schlips vom Vorjahr oder durch vorauseildende Selbstverstümmelung. Der Brauch hat übrigens nichts mit angeblich feministischen Kastrationswünschen zu tun, das dürfte eine hyperventilierende Interpretation veränstigter Schlipsträger sein. Nein, den jecken Wievern geht es - so das Ergebnis seriöser Forschung - traditionell um das Einebnen der betrieblichen Hierarchie. So wie der Bürgermeister den Stadtschlüssel an die Narren abgibt, muss der Chef den Schlips als Zeichen des "Direkionsrechts" aufgeben. Danach kann dann ausgelassen und auf Augenhöhe gefeiert werden.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Karneval und Karnevalsrecht