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26.01.2010
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kündigung vor Karneval und Fasching

Eine Kündigung ist immer eine Katastrophe, vor Feiertagen wie Weihnachen aber ganz besonders (wir berichteten). Auch Karneval werde einige nicht mitfeiern oder ihren Kummer ertränken. Unsere Besucherzahlen auf den Seiten zum Kündigungsschreiben und auf KUENDIGUNG.DE verkünden nichts Gutes für das Monatsende. Am Montag, den 25. waren die Besucherzahlen auf den entsprechenden Seiten deutlich erhöht und zwar so hoch wie in den Monaten 2009, in denen die meisten Kündigungen ausgesprochen wurden. Offenbar bereiten viele Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen vor und informieren sich auf entsprechenden Internetseiten. Oder Arbeitnehmer haben die Kündigung schon im Briefkasten gefunden. Kein schöner Start in Karneval und Fasching, aber auch nicht ins Neue Jahr.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte