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17.02.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Karneval, Fasching, Fastnacht: Schlips ab, Job weg?

Kündigungsgrund "Schlips abschneiden" an Weiberfastnacht? Arbeitsfrei an Weibefastnacht, Faschingsdienstag und Rosenmontag? Alkohol auf der Abteilungsparty im Betrieb? Chefbützen erlaubt? Dürfen als Polizist verkleidete Mitarbeiter die Chefin in Handschellen abführen? Mehr dazu von Benimmexpertin Nandine Meyden und Rechtsanwalt Michael W. Felser in einem Beitrag von Focus Autorin Nadine Nöhmaier.